Fluggastrechte bei Kreuzfahrten: Was tun bei Verspätungen oder Annullierungen?

Fluggastrechte bei Kreuzfahrten: Was tun bei Verspätungen oder Annullierungen?
Photo by Carlos Coronado / Unsplash

Wenn du eine Kreuzfahrt gebucht hast, ist die Vorfreude groß – doch was passiert, wenn dein Flug Verspätung hat oder sogar ganz ausfällt? Gerade wenn du den Flug über die Reederei gebucht hast, kann es kompliziert werden. Hier erfährst du, was du tun kannst, wenn die Reederei dich an die Airline verweist und wie du zu deinem Recht kommst.

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Wir sind keine Anwälte oder Juristen. Wir berichten lediglich von Erfahrungswerten und Laien-Einschätzungen auf Grundlage unserer Recherchen. Für eine bindende Einschätzung eines Experten konsultiere in jedem Fall einen Rechtsanwalt. Alle hier gemachten Angaben und Informationen sind ohne Gewähr und möglicherweise nicht der aktuellen Rechtsprechung angepasst, die sich stetig wandelt.

Wann hast du Anspruch auf Entschädigung?

Für Flüge, die von einem Flughafen in der EU starten oder von einer EU-Airline aus einem Drittland in die EU fliegen, gelten die EU-Fluggastrechte. Diese besagen, dass du bei größeren Verspätungen (ab 3 Stunden), Flugausfällen oder Überbuchungen Anspruch auf eine Entschädigung hast. Die Höhe der Entschädigung liegt je nach Flugstrecke zwischen 250 und 600 Euro. Allerdings kann die Airline in bestimmten Fällen (zum Beispiel bei extrem schlechtem Wetter) die Zahlung verweigern, da solche Umstände als „außergewöhnlich“ gelten.

Anspruch gegen die Airline oder gegen die Reederei?

Wenn dein Flug Teil deiner Kreuzfahrtbuchung ist, also über die Reederei gebucht wurde, gehört der Flug offiziell zu deiner Pauschalreise. Das bedeutet: Die Reederei ist dafür verantwortlich, dass du wie geplant dein Schiff erreichst. Sollte es Probleme mit deinem Flug geben, ist die Reederei erstmal also dein erster Ansprechpartner.

Doch oft passiert es, dass die Reederei dich an die Airline verweist. Du hast zwei Möglichkeiten: Entweder du machst deine Ansprüche direkt bei der Fluggesellschaft geltend, oder du wendest dich hartnäckig weiterhin an die Reederei, die sich darum kümmern muss, dass du zu deinem Schiff gelangst um die Kreuzfahrt antreten zu können.

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Für die reinen EU-Fluggastrechte ist ausschließlich die Airline und nicht die Reederei zuständig. Möglicherweise ist es also vollkommen korrekt, dass dich die Reederei an die Airline verweist. Das sollte allerdings nur der Fall sein, wenn du die Kreuzfahrt in vollem Umfang wahrnehmen konntest.

Welchen Anspruch sollte ich geltend machen?

Ob es besser ist, Ansprüche gegen die Airline oder gegen die Reederei durchzusetzen, hängt von deiner individuellen Situation ab. Die Airline zahlt in der Regel eine pauschale Entschädigung nach den EU-Fluggastrechten. Für die EU-Fluggastrechte ist ausschließlich die Airline und nicht die Reederei zuständig.

Wenn die Flugprobleme dazu führen, dass du deine Kreuzfahrt verpasst oder sie stark beeinträchtigt wird, macht es Sinn die Reederei in Regress zu nehmen. Die Reederei haftet nach dem Pauschalreiserecht, was oft zu höheren Entschädigungen führen kann, besonders wenn die Kosten für die gesamte Reise berücksichtigt werden müssen.

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Wenn es beispielsweise nur beim dem Rückflug zu einer Verspätung kam oder du trotz einer Flug-Verspätung / Annullierung noch die Kreuzfahrt in vollen Zügen genießen konntest, kann es Sinn machen einfach "nur" die Fluggastrechte geltend zu machen.

Zusammengefasst: Die Airline entschädigt nur rein für den Flug ohne zu bedenken, was alles an dem Flug hängt und die Reederei muss prinzipiell für das Gesamtpaket entschädigen. Kommt es aber gar nicht erst zu einem Mangel an der eigentliche Kreuzfahrt, weil du das Schiff noch rechtzeitig erreicht hast oder weil es nur den Rückflug betrifft, ist möglicherweise die Airline dein richtiger Ansprechpartner für eine angemessene Entschädigung.

Direkt bei der Airline versuchen

Wenn die Reederei dicht macht oder dich an die Airline verweist und du erstmal keinen Anwalt beauftragen möchtest, kannst du versuchen selbst bei der Airline deine Entschädigungsansprüche geltend zu machen, sofern du dich damit ausreichend entschädigt siehst.

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Etwaig in Anspruch genommene Entschädigungsleistungen von der Airline würden etwaige Minderungen des Reisespreises im übrigen um den erhaltenen Betrag schmälern. Würdest du dich also dazu entscheiden später noch eine Entschädigung der Reederei zu verlangen, wird diese Summe abgezogen.

Manchmal reicht schon ein Brief oder eine E-Mail, um die Airline dazu zu bringen, dir die gesetzlich zustehende Entschädigung zu zahlen. Wenn die Airline sich weigert oder sich nicht meldet, kannst du im nächsten Schritt eine Eskalation in Betracht ziehen.

Möglicherweise kannst du auch bereits in der Buchung Fluggastrechte prüfen:

Falls deine Reederei einen anderen Fluganbieter gewählt hat, ist der Ablauf möglicherweise sehr ähnlich. Wenn dein Anbieter nicht dabei ist, lass es uns gerne in den Kommentaren wissen und wir recherchieren das für dich!

Portale wie Airhelp oder Flightright nutzen

Wenn du keine Lust oder Zeit hast, dich selbst mit der Airline auseinanderzusetzen, gibt es spezielle Portale wie Airhelp* oder Flightright*, die dir helfen, deine Ansprüche durchzusetzen. Diese Portale arbeiten auf Erfolgsbasis und verlangen eine Provision (meist um die 20 bis 50 Prozent der Entschädigungssumme). Bei Airhelp hängt die Summe der Provision davon ab, ob die Airline ohne Anwalt zahlt oder ob das hinzuziehen eines Anwalts durch Airhelp notwendig ist. Ohne Anwalt zahlst du an Airhelp aktuell 35% Provision, mit Anwalt 50%. Bei Flightright* Beträgt die Provision zwischen 20-30% zzgl. MwSt.

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Ein Tipp: In deinem Schreiben an die Airline kannst du bereits ankündigen, dass du einen Dienst wie Flightright einschalten wirst, falls sie nicht reagieren. Oft hilft das, um die Airline zur Zahlung zu bewegen.

Der Vorteil: Du hast wenig Aufwand und bekommst in der Regel schnell dein Geld. Der Nachteil: Du gibst einen großen Teil deiner Entschädigung ab.

Anwaltliche Hilfe

Sollte die Situation besonders verzwickt sein oder solltest du den vollen Betrag deiner Entschädigung behalten wollen, könnte es sich lohnen, einen Anwalt einzuschalten. Anwälte, die auf Reiserecht spezialisiert sind, können dir helfen, sowohl gegen die Airline als auch gegen die Reederei vorzugehen, wenn es nötig ist. Beachte jedoch, dass hier auch Kosten entstehen können, es sei denn, du hast eine Rechtsschutzversicherung, die solche Fälle abdeckt.

Tipp: Auch ohne Rechtsschutzversicherung können wir dir Klugo empfehlen. Dort kannst du eine unverbindliche Ersteinschätzung eines Anwalts zu deinem Anliegen erhalten. Mehr Informationen findest du auf https://www.klugo.de/rechtsgebiete/reiserecht

Letzte Aktualisierung: vor 2 Monaten
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